Das Programm der vhs Konstanz-Singen e. V. steht selbstverständlich allen Interessenten offen. Besonders freuen wir uns über Gäste aus der benachbarten Schweiz. Unsere Vorträge, Kurse und Seminare bieten gerade aus Schweizer Sicht ein sehr günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis. Selbstverständlich können Sie Ihren Kurs bei uns bar bezahlen – wir sind darauf eingestellt.
Wenn Sie nach einer Anmeldung nichts mehr von uns hören, ist alles in Ordnung: Sie sind in Ihrem Wunschkurs gebucht. Bei der Anmeldung über das Internet bekommen Sie nur eine Bestätigung, dass Ihre Anmeldung aufgenommen wurde. Das ist keine Bestätigung für die definitive Anmeldung im Kurs. Auch in diesem Falle gilt: wir melden uns nur, wenn etwas schief geht, also wenn der Kurs abgesagt, verschoben oder geändert wird. Wenn Sie nichts von uns hören, dann kommen Sie einfach zu Ihrem Kurstermin in die vhs.
Arbeitslose und Bezugsberechtigte von Sozialhilfe erhalten eine 50%ige Ermäßigung auf die Kursgebühr. Gebührenermäßigungen bedürfen des Nachweises durch die Antragsteller/innen. Der Nachweis ist der Anmeldung beizufügen; nachträglich eingereichte Nachweise können nicht anerkannt werden. Von der Ermäßigung ausgenommen sind Fahrten, Reisen und Vorträge sowie Veranstaltungen, die zusammen mit Dritten durchgeführt oder von Dritten bezuschusst werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Kurse im Bereich „Deutsch als Fremdsprache”, da die vhs in diesem Bereich bereits viele subventionierte Kurse anbietet. Für Materialzuschläge o. ä. Zusatzkosten kann keine Ermäßigung gewährt werden.
SchülerInnen haben freien Eintritt zu allen Vorträgen, StudentInnen zahlen bei Vorträgen die Hälfte (Schüler- bzw. Studentenausweis).
Sozialpassinhaber aus Konstanz erhalten 80 Ermäßigung. Sozialpassinhaber sowie Pflegeeltern- und Nachbarschaftspassinhaber aus Singen erhalten für Veranstaltungen der vhs eine Ermäßigung bis 50 der Kursgebühr (in unseren Hauptstellen erhalten Sie weitere Auskunft).
Eine rechtzeitige Anmeldung unterstützt uns bei der Organisation Ihres Kurses oder Seminars. Wir buchen frühestens eine Woche vor Kursbeginn ab und auch nur dann, wenn die Kursdurchführung zu diesem Zeitpunkt sicher ist.
Wir bitten Sie auch bei Vorträgen um kurze telefonische Anmeldung. Das erlaubt uns, die geeignete Raumgröße festzulegen und den Raum entsprechend vorzubereiten. Außerdem können wir Ihnen so Ihren Platz reservieren.
Bitte nutzen Sie unsere Beratungsangebote im Bereich Gesundheit, Sprachen und berufliche Bildung. Die entsprechenden Termine finden Sie zu Beginn der jeweiligen Fachbereiche.
Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung vor Beginn erforderlich; sie ist in jedem Fall verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Eine Bestätigung erfolgt nur bei Änderung, Kursabsage oder bei Nichtberücksichtigung wegen Überbelegung. Wir speichern und verarbeiten ausschließlich die für den Veranstaltungsbetrieb unbedingt notwendigen Daten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Sofern nicht anders angegeben, können Kurse und Seminare nur stattfinden, wenn mindestens 10 Anmeldungen vorliegen. Wird diese Mindestzahl (bei Kursen: am 2. Kurstermin) nicht erreicht, wird die Veranstaltung abgesetzt, es sei denn, die Teilnehmer/innen erklären sich zu Gebührenaufschlag und/oder Zeitverkürzung bereit. Bei übermäßigem Rückgang der Teilnehmerzahl kann die vhs Parallelkurse zusammenlegen.
Verwenden Sie die Anmeldeformulare und erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. Abbuchung durch die vhs erfolgt frühestens eine Woche vor Kursbeginn (auch wenn zum Kursbeginn im Einzelfall noch nicht abgebucht sein sollte, findet der von Ihnen belegte Kurs auf alle Fälle statt, wenn Sie keine andere Information erhalten haben!). Sie können dem Anmeldeformular auch einen Scheck beilegen. Barzahlung ist vor Kursbeginn nur in den Hauptstellen möglich. Bei Nichterscheinen am Kurs/Seminar trotz verbindlicher Anmeldung wird die volle Gebühr fällig.
Der Rücktritt von einer Anmeldung ist ohne Angabe von Gründen bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei kurzfristiger Abmeldung vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Kursgebühr erhoben. Nach Veranstaltungsbeginn ist eine Rückerstattung der Kursgebühr nicht mehr möglich, auch nicht im Krankheitsfall. Der Rücktritt muss persönlich oder schriftlich in einer der Geschäftsstellen erfolgen. Telefonische Abmeldung oder Abmeldung bei der Kursleitung ist nicht rechtswirksam. Für Fahrten und Studienreisen sowie Lehrgänge mit einer Dauer von mehr als einem Semester und AFG-geförderte langfristige Kurse gelten besondere Bedingungen, die Sie bitte den jeweiligen Ausschreibungen entnehmen bzw. in den Geschäftsstellen erfragen.
Wollen Sie umsteigen, müssen Sie sich in einer der Geschäftsstellen schriftlich oder persönlich für den alten Kurs ab- und für den neuen anmelden.
Arbeitslose und Bezugsberechtigte von Sozialhilfe erhalten von der vhs eine 50%ige Ermäßigung auf die Kursgebühr. Gebührenermäßigungen bedürfen des Nachweises durch die Antragsteller/innen. Der Nachweis ist der Anmeldung beizufügen; nachträglich eingereichte Nachweise können nicht anerkannt werden. Von der Ermäßigung ausgenommen sind Fahrten, Reisen und Vorträge sowie Veranstaltungen, die zusammen mit Dritten durchgeführt oder von Dritten bezuschusst werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Kurse im Bereich „Deutsch als Fremdsprache”, da die vhs in diesem Bereich bereits viele subventionierte Kurse anbietet. Für Materialzuschläge o. ä. Zusatzkosten kann keine Ermäßigung gewährt werden.
SchülerInnen haben freien Eintritt zu allen Vorträgen, StudentInnen zahlen bei Vorträgen die Hälfte (Schüler- bzw. Studentenausweis).
Sozialpassinhaber aus Konstanz erhalten 80 Ermäßigung. Sozialpassinhaber sowie Pflegeeltern- und Nachbarschaftspassinhaber aus Singen erhalten für Veranstaltungen der vhs eine Ermäßigung bis 50 der Kursgebühr (in unseren Hauptstellen erhalten Sie weitere Auskunft).
Die vhs kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden die Kursgebühren nicht abgebucht bzw. geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die vhs sind ausgeschlossen.
Teilnahmebescheinigungen für Kurse und Seminare werden bei regelmäßiger Teilnahme auf Wunsch nach Abschluss des Kurses kostenlos ausgestellt.
Die Teilnehmer werden gebeten, die Hausordnungen und Sicherheitsvorschriften zu beachten. In allen Schulen und Unterrichtsräumen ist das Rauchen verboten.
Für Fahrten und Studienreisen gelten besondere Bedingungen, die der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen sind. Bei mehrtägigen Fahrten und Reisen tritt die vhs lediglich als Vermittler auf.
Die Haftung der vhs beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für Fremdverschulden gemäß §§ 276, 278 BGB ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Datenerfassung:
Der Schutz Ihrer Daten hat für die VHS Konstanz-Singen e. V. einen hohen Stellenwert. Daher werden Ihre Daten in der EDV-Anlage der VHS unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert. Mit der Anmeldung willigen Sie gleichzeitig in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ein.
Verschlüsselung:
Bei einer Anmeldung über das Internet werden Ihre Daten ausschließlich verschlüsselt an uns übertragen. Zur Verschlüsselung wird der SSL-Standard verwendet. Die Verschlüsselung sorgt dafür, dass Ihre Daten während der Übermittlung an uns nicht von Dritten gelesen oder verändert werden können.
Ihre Rechte als Nutzer/in:
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie bei uns gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Speicherung erfolgt. Darüber hinaus können Sie unrichtige Daten berichtigen oder solche Daten löschen lassen, deren Speicherung nicht mehr zulässig oder nicht mehr erforderlich ist.